Hier findet Ihr Auszüge aus Gesetzen, die für die Hebammenausbildung relevant sind.
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Hebammengesetz
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§ 4
(1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger", sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
(2) Geburtshilfe im Sinne des Abs. 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorganges von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs.
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§ 5
Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (Ausbildungsziel).
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebAPrV)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1987 (BGBl. I S.929), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27.04.1993 (BGBl. I S. 512)
§ 1 Inhalt der Ausbildung
(1) Die Ausbildung für Hebammen* umfasst mindestens den in Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 1600 Stunden und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung von 3000 Stunden. Von der Zuordnung der in Anlage 1 vorgeschriebenen Fächer und der in Anlage 2 vorgeschriebenen Bereiche auf Ausbildungsjahre kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen der einzelnen Hebammenschule erforderlich ist und die Erreichung des Ausbildungszieles nach § 5 des Gesetzes dadurch nicht gefährdet wird.
(2) Während der praktischen Ausbildung ist in allen nach § 5 des Gesetzes für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu unterweisen. es ist Gelegenheit zu geben, die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, sie bei der praktischen Arbeit anzuwenden.
(3) Die Ausbildung hat insbesondere die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Hebamme* befähigen, mindestens die in Artikel 4 der Richtlinie 80/155/EWG vom 21.1.1980 (ABl. EG Nr. L 33 S.8) aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in eigener Verantwortung durchzuführen.
(4) Die regelmäßige und erfplgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 nachzuweisen.
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Anlage 1 zu §1 Abs.1 APrV
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Theoretischer und praktischer Unterricht
erstes Jahr der Ausbildung
1. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde (70 Stunden)
1.1. Hebammengesetz, Geschichte des Berufs
1.2. Gesetzliche Regelungen für die übrigen Berufe des Gesundheitswesens
1.3. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
1.4. Das Gesundheitswesen in der BRD und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
1.5. Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind
1.6. Die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der BRD
2. Gesundheitslehre (60 Stunden)
2.1. Die Gesundheit und ihre Wechselbeziehungen
2.2. Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten
2.3. Allgemeine Ernährungslehre
3. Hygiene und Grundlagen der Mikrobiologie (60 Std.)
3.1. Allgemeine Hygiene und Umweltschutz
3.2. Bakteriologie, Virologie und Parasitologie
3.3. Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen
4. Grundlagen für die Hebammentätigkeiten (160 Std.)
4.1. Einführung in die Tätigkeiten und Aufgaben der Hebamme in der geburtshilflichen Abteilung eines Krankenhauses, in der freien Praxis und in Einrichtungen der Schwangeren-, Mütter- und Säuglingsberatung
4.2. Geburtshilfliche Propädeutik, Grundlagen der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen und der Pflegetätigkeiten
4.2.1. Umgang mit Patientinnen und deren Betreuung und Berücksichtigung ihrer physischen und psychosozialen Bedürfnisse
4.2.2. Umgang mit Angehörigen und Besuchern von Patientinnen
4.2.3. Beobachten der Patientin
4.2.4. Grundpflege und Pflegemaßnahmen
4.2.5. Einführung in die spezielle Pflege in der Allgemeinen Medizin und in der Allgemeinen Chirurgie
4.2.6. Umgang mit medizinischen Geräten und Instrumenten
4.3. Einführung in die Tätigkeiten und Aufgaben der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester im Krankenhaus, im teilstationären Bereich, in sonstigen Pflegeeinrichtungen, in der Gemeindekrankenpflege, im Hause des Kranken und in einer Gemeinde- oder Sozialstation, in Einrichtungen der Mütter-, Säuglings- und Kinderberatung sowie in Tagesstätten für behinderte Kinder
4.4. Zusammenarbeit im Krankenhaus und sonstigen Pflegeeinrichtungen
5. Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik (50 Stunden)
5.1. Psychologie
5.1.1. Entwicklungspsychologie
5.1.2. Persönlichkeitspsychologie
5.1.3. Lernpsychologie einschließlich Methodik und Praxis der geistigen Art
5.2. Soziologie
5.2.1. Soziologie der Gruppen
5.2.2. Soziales Lernen
5.3. Pädagogik
5.3.1. Anthropologische Grundlagen der Erziehung
5.3.2. Erziehungsziele
6. Biologie, Anatomie und Physiologie (120 Stunden)
6.1. Zelle und Gewebe
6.2. Fortpflanzung, Wachstum, Reifung
6.3. Vererbung und Evolution
6.4. Bewegungsapparat
6.5. Herz- und Gefäßsystem
6.6. Blut und Lymphe
6.7. Atmungssystem
6.8. Verdauungssystem
6.9. Endokrines System
6.10. Harnsystem
6.11. Genitalsystem
6.12. Zentrales und peripheres Nervensystem
6.13. Sinnesorgane
6.14. Haut- und Hautanhangsorgane
6.15. Regulationsvorgänge
7. Allgemeine Krankheitslehre (40 Stunden)
7.1. Krankheit und Krankheitsursachen
7.2. Reaktionen
7.3. Re- und Degeneration, Sklerose
7.4. Atrophie, Hypertrophie und Nekrose
7.5. Thrombose, Embolie, Infarkt
7.6. Wunden, Wundheilung
7.7. Blutungen
7.8. Neubildungen
8. Allgemeine Arzneimittellehre (20 Stunden)
8.1. Herkunft und Bedeutung der Arzneimittel
8.2. Kennzeichnung und Aufbewahrung von Arzneimitteln in Arzneimittelschränken
8.3. Arzneiformen
8.4. Berechnung zur Dosisfindung, Dosierung und Verabreichung von Arzneimitteln
8.5. Darreichungsformen
8.6. Übersicht über Arzneimittelgruppen
9. Erste Hilfe (30 Stunden)
9.1. Erstversorgung von Notfällen einschließlich Blutstillung und Wiederbelebung
9.2. Herstellung der Transportfähigkeit
9.3. Aktive Transportbegleitung
9.4. Maßnahmen bei Traumatisierung
9.5. Maßnahmen bei Intoxikationen
9.6. Maßnahmen bei sonstigen Notfällen wie thermische Einwirkungen einschließlich Verbrennungsverletzungen und Einwirkung von elektrischem Strom, Ersticken
10. Einführung in Planung und Organisation im Krankenhaus (20 Stunden)
10.1. Rechts- und Organisationsformen sowie Trägerschaften von Krankenhäusern
10.2. Betrieb von Krankenhäusern
10.2.1. Leistungsbereiche
10.2.2. Pflegesysteme
10.3. Schriftverkehr, Karteiführung, Formulare
10.4. Umgang mit Wirtschaftsgütern
11. Fachbezogene Physik (30 Stunden)
11.1 Mechanik in Medizin und Pflege
11.2. Wärmelehre
11.3. Akustik
11.4. Optik
11.5. Elektrizität
11.6. Radiologie
12. Fachbezogene Chemie (30 Stunden)
12.1. Allgemeine und anorganische Chemie
12.2. Organische und physiologische Chemie
13. Sprache und Schrifttum (30 Stunden)
13.1. Vortrag und Diskussion
13.2. Mündliche und schriftliche Berichterstattung
13.3. Benutzung und Auswertung deutscher und fremdsprachlicher Fachliteratur
13.4. Einführung in fachbezogene Terminologien
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Zweites und drittes Ausbildungsjahr
1. Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde (60 Stunden)
1.1. Berufskunde und Ethik
1.2. Aktuelle Berufsfragen
1.3. Strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind, Rechtsstellung des Patienten oder seiner Sorgeberechtigten
1.4. Einführung in das Krankenhaus-, Seuchen-, Strahlenschutz-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht sowie das Lebensmittelrecht
1.5. Arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung von Wichtigkeit sind
1.6. Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz, Jugendhilfe, Jugendschutz
1.7. Sozialpolitik einschließlich Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Sozialstaatsangebote in der praktischen Realisierung)
1.8. Politische Meinungsbildung, politisches Handeln, aktuelle politische Fragen
1.9. Wirtschaftsordnungen
2. Menschliche Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (120 Stunden)
2.1. Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung
2.1.1. Anatomie und Physiologie der männlichen und weiblichen Genitalien
2.1.2. Psychosexuelle Entwicklung und Sexualverhalten des Menschen
2.1.3. Voraussetzungen für die Empfängnis
2.1.4. Familienplanung
2.2. Die regelrechte Schwangerschaft
2.3. Die regelrechte Geburt
2.4. Das regelrechte Wochenbett
2.5. Das gesunde Neugeborene
2.6. Die regelwidrige Schwangerschaft
2.7. Die regelwidrige Geburt
2.8. Das regelwidrige Wochenbett
3. Praktische Geburtshilfe (150 Stunden)
3.1. Vorbereitung für die Geburt
3.2. Maßnahmen der regelrechten Geburt
3.2.1. Allgemeine und geburtshilfliche Aufnahmeuntersuchung
3.2.2. Lagerung und Betreuung der Gebärenden
3.2.3. Überwachung des Geburtsverlaufs
3.2.4. Schmerzlinderung unter der Geburt, geburtshilfliche Anästhesie-Methoden und ihre Komplikationen
3.2.5. Überwachung der Risikogeburt, apparative Überwachung, Blutgasanalyse
3.2.6. Dammschutz
3.2.7. Entwickeln des Kindes
3.2.8. Absaugen der Atemwege, Kennzeichen des Kindes, Abnabeln, Ermittlung der Apgar-Werte
3.2.9. Leitung der Nachgeburtsperiode, Prüfung der Plazenta auf Vollständigkeit
3.2.10. Dokumentation des Geburtsvorganges
3.3. Geburtshilfliche Eingriffe
3.3.1. Dammschnitte
3.3.2. Vaginale Entwicklung der Beckenendlage
3.3.3. Vakuum- und Zangenextraktion
3.3.4. Manuelle Plazentalösung, manuelle und instrumentelle Austastung des puerperalen Uterus
3.4. Erstversorgung der Wöchnerin
3.5. Versorgung des Neugeborenen
4. Pflege, Wartung und Anwendung geburtshilflicher Apparate und Instrumente (30 Stunden)
4.1. Cardiotokographie-Geräte
4.2. Ultraschall- Geräte
4.3. Reanimations- Geräte
4.4. Narkose- Geräte
4.5. Spezial- Instrumentarium
5. Schwangerenbetreuung (80 Stunden)
5.1. Schwangeren- Vorsorge
5.1.1. Erhebung der Anamnese
5.1.2. Untersuchungen der Schwangeren
5.1.3. Beratung der Schwangeren
5.2. Psychosomatische Geburtsvorbereitung mit Übungsverfahren
5.3. Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
5.4. Besondere Überwachung bei Risikoschwangerschaften
6. Wochenpflege (50 Stunden)
6.1. Hygienische Beratung und pflegerische Betreuung der Wöchnerinnen im regelrechten und regelwidrigen Wochenbett
6.2. Beobachten und Überwachen der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge
6.3. Hilfe beim Erlernen der Stilltechnik und Brustpflege
6.4. Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen
6.5. Wochenbettgymnastik
6.6. Förderung der Eltern-Kind-Beziehung, Integration des Neugeborenen in die Familie
6.7. Häusliche Wochen- und Neugeborenenpflege
7. Neugeborenen- und Säuglingspflege (50 Stunden)
7.1. Körper- und Nagelpflege
7.2. Natürliche und künstliche Ernährung
7.3. Beobachten des Neugeborenen und des Säuglings und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen bei Auftreten von Besonderheiten
7.4. Neugeborenen-Screening
7.5. Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchung
7.6. Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen
7.7. Umgang mit den Eltern und anderen Betreuern des Neugeborenen und deren Beratung, Elternschulung
8. Allgemeine Krankenpflege (50 Stunden)
8.1. Umgang mit Patientinnen unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Bedürfnisse
8.2. Aufnahme, Verlegung und Entlassung von Patientinnen
8.3. Kontakt mit den Angehörigen der Patientin
8.4. Beobachtung der Patientin, Befunderhebung und Dokumentation
8.5. Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
8.6. Diätetische Kostformen und künstliche Ernährung
8.7. Besondere Pflegetechniken, physikalische Maßnahmen, Injektionen, Venenpunktionen, Infusionen, Transfusionen, Spülungen einschließlich Einläufe und Katheterisieren
8.8. Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Mitgliedern des Behandlungsteams
8.9. Umgang mit Untersuchungsmaterial
9. Spezielle Krankenpflege (50 Stunden)
9.1. Pflege und Sofortmaßnahmen bei Bewußtseinsstörungen und Bewußtlosigkeit, bei Ateminsuffizienz oder Atemstillstand, bei Herz- und Kreislaufinsuffizienz oder Herzstillstand, bei Störungen der Ausscheidefunktionen, bei Störungen der Temperaturregulation, bei Psychosen und bei Suizidgefährdung
9.2. Pflege von Patientinnen vor und nach operativen Eingriffen
9.3. Verhalten bei Todesfällen
9.4. Tätigkeiten in besonderen Bereichen wie in Frühgeborenenzentren und in der Intensivstation, im Operations- und Ambulanzbereich sowie in Gemeindepflege- oder Sozialstationen
10. Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik (40 Stunden)
10.1. Psychologie der Schwangeren, der Gebärenden und der Wöchnerin
10.2. Sozialpsychologie
10.2.1. Einführung in die Gruppendynamik
10.2.2. Abbau von Vorurteilen
10.3. Pädagogik, Menschenführung
11. Grundlagen der Rehabilitation (20 Stunden)
11.1. Die medizinische Rehabilitation
11.2. Die soziale Rehabilitation
11.3. Gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation
12. Spezielle Krankheitslehre (120 Stunden)
12.1. Frauenheilkunde
12.1.1. Störungen der Menstruation und des Menstruationszyklus
12.1.2. Missbildungen der weiblichen Genitale
12.1.3. Entzündliche Erkrankung der weiblichen Genitale
12.1.4. Tumoren einschließlich Früherkennungsmaßnahmen
12.2. Übrige Fachgebiete, insbesondere Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Urologie, Neurologie, Psychiatrie, Haut- und Geschlechskrankheiten, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten in ihrer besonderen Beziehung zur Geburtshilfe
12.3. Kinderheilkunde unter besonderer Berücksichtigung der Erkrankungen im Neugeborenen- und Säuglingsalter
12.4. Vorsorgeuntersuchungen
12.5. Mütter-, Neugeborenen- und Säuglingssterblichkeit
13. Spezielle Arzneimittellehre (30 Stunden)
13.1. Umgang mit Arzneimitteln
13.2. Grundbegriffe der Pharmakologie
13.3. Arzneimittelgruppen
13.4. Betäubungsmittel
13.5. Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arznei- und Betäubungsmitteln sowie Führen des Betäubungsmittelbuches
14. Organisation und Dokumentation im Krankenhaus (30 Stunden)
14.1. Planung, Bau und Ausstattung von Krankenhäusern
14.2. Wirtschaftliche Betriebsführung
14.3. Erfassung und Weitergabe von Leistungsdaten
14.4. Statistik im Gesundheitswesen
14.5. Elektronische Datenverarbeitung
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Praktische Ausbildung
erstes Ausbildungsjahr
1. Praktische Ausbildung in der Entbindungsabteilung (160 Stunden) = 4 Wochen
1.1. Pflegemaßnahmen bei Gebärenden
1.2. Beobachtungen der Gebärenden
1.3. Hygiene im Kreißsaal
1.4. Umgang mit medizinischen Geräten und Instrumenten
2. Auf der Wochenstation (160 Stunden) = 4 Wochen
2.1. Pflegemaßnahmen bei Wöchnerinnen
2.2. Spezielle Wochenpflege wie Beobachten der Lochien, Abspülen der Dammwunde, Sitzbad
2.3. Spezielle Desinfektionsmaßnahmen der Wochenstation
2.4. Umgang mit Wöchnerin und Besuchern
3. Auf der Neugeborenenstation (160 Stunden) = 4 Wochen
3.1. Grundlagen der Betreuung des Neugeborenen und der Pflegetätigkeiten
3.1.1. Richten der Wickel- und Badeeinheiten und der Säuglingsbetten
3.1.2. Aufnehmen und Tragen, Lagern, Waschen und Baden sowie Wickeln und Ankleiden des Säuglings
3.1.3. Bringen und Anlegen, Wiegen und Füttern des Säuglings
3.2. Hygiene und Ordnung auf der Neugeborenenstation
4. Auf der operativen Station (160 Stunden) (chirurgische Pflege) = 4 Wochen
4.1. Pflegemaßnahmen auf der operativen Station
4.1.1. Körperpflege und Bekleiden der Patientin
4.1.2. Betten, Lagern und Transportieren der Patientin
4.1.3. Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
4.1.4. Ermitteln und Registrieren von Vitalfunktionen
4.2. Hygiene und Ordnung im Pflegebereich
4.3. Maßnahmen für die Operationsvorbereitung
4.4. Postoperative Überwachung der Patientin
4.5. Vorbeugende Pflegemaßnahmen gegen Folgekrankheiten
5. Auf der nicht-operativen Station (160 Stunden) (allgemeine Pflegemaßnahmen)
5.1. Pflegemaßnahmen auf der nicht-operativen Station wie 4.1.1.
5.2. Hygiene und Ordnung im Pflegebereich
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Zweites und drittes Jahr der praktischen Ausbildung
1. Praktische Ausbildung in der Entbindungsstation und in der Schwangerenberatung (1280 Stunden) = 32 Wochen
1.1. Schwangerenberatung mit mindestens 100 Untersuchungen vor der Geburt
1.2. Überwachung von Mutter und Kind bei Risikoschwangerschaften (einschließlich Nr. 1.9. und 2.1.3. in mindestens 40 Fällen) und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
1.3. Vorbereitungen für die Geburt
1.4. Geburtshilfliche Maßnahmen im Kreißsaal
1.5. Überwachung und Pflege von mindestens 40 Gebärenden und selbständige Ausführung von mindestens 30 Entbindungen sowie außerdem Teilnahme an 20 Entbindungen
1.6. Überwachung und Pflege von Schwangeren mit Regelwidrigkeiten bei der Aufnahme oder während des Geburtsverlaufes
1.7. Vorbereitung von und Assistenz bei geburtshilflichen Eingriffen und Risikofällen sowie Teilnahme an mindestens einer Beckenendlagengeburt
1.8. Durchführen der Episiotomie und Einführung in die Versorgung der Wunde
1.9. Überwachung und Pflege von gefährdeten Entbindenden (einschließlich Nr. 1.2. und 2.1.3. in mindestens 40 Fällen)
1.10. Verhalten bei kindlichem Todesfall
1.11. Organisation des Hebammendienstes
2. Auf der Wochenstation (480 Std.) = 12 Wochen
2.1. Wochenpflege
2.1.1. Überwachung und Pflege von Wöchnerinnen
2.1.2. Untersuchungen von mindestens 100 Wöchnerinnen und normalen Neugeborenen
2.1.3. Überwachung und Pflege von gefährdeten Wöchnerinnen (einschließlich Nr. 1.2. und 1.9. in mindestens 40 Fällen)
2.1.4. Beobachten und Überwachen der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge
2.1.5. Hilfe bei ärztlichen Maßnahmen
2.2. Rooming-in
2.2.1. Anleitung und Überwachung des Stillens
2.2.2. Anleitung der Mutter zur eigenen Pflege und zur Pflege und Versorgung des Neugeborenen
2.2.3. Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
3. Auf der Neugeborenen-Station (320 Stunden) = 8 Wochen
3.1. Überwachung und Pflege von Neugeborenen und Säuglingen
3.1.1. Körper- und Nabelpflege
3.1.2. Natürliche und künstliche Ernährung
3.1.3. Beobachten des Neugeborenen und des Säuglings und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen beim Auftreten von Veränderungen
3.2. Früherkennung von Erkrankungen
3.2.1. Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen wie Guthrie-Test, Bilirubinkontrolle oder andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren
3.2.2. Hilfeleistung bei ärztlichen Maßnahmen einschließlich Impfungen
3.2.3. Umgang mit den Eltern und deren Beratung
3.3. Teilnahme an Mütterberatungssprechstunden
4. In der Kinderklinik (160 Stunden) = 4 Wochen
4.1. Überwachung und Pflege von Frühgeborenen, Spätgeborenen sowie den untergewichtigen und kranken Neugeborenen
4.2. Pflegemaßnahmen auf der Intensivstation
4.3. Tätigkeit auf der Aufnahmestation für kranke Neugeborene und Säuglinge
Die praktische Ausbildung in den Bereichen 1 bis 4 hat sich, soweit dort nicht bereits erfasst , auch auf
a) die Pflege Kranker innerhalb der Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die Pflege kranker Neugeborener und Säuglinge und
b) die Einführung in Pflege innerhalb der Inneren Medizin und Chirurgie zu erstrecken.
5. Im Operationssaal (120 Stunden)
5.1. Maßnahmen der Desinfektion und Sterilisation
5.2. Pflege und Reinigung von Instrumenten und Narkosegeräten und deren Wartung
5.3. Vorbereitung von und Hilfeleistung bei operativen Eingriffen
